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Ein inklusives Schulgesetz muss her
Die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs erfolgt vier Jahre nach Inkrafttreten des reformierten Niedersächsischen Schulgesetzes, das die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung an einer allgemeinen Schule von der Entscheidung der Erziehungsberechtigten abhängig macht. Die LAG will mit dem Gesetzesentwurf zeigen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umgesetzt und ein inklusives Bildungssystem entwickelt werden kann, das den Namen zu Recht trägt. Diese Umsetzung ist keine „Kür“, sondern eine Pflichtaufgabe des Landes, um den verbindlichen völkerrechtlichen Vorgaben im niedersächsischen Landesrecht zur Geltung zu verhelfen. Die gemeinsame Bildung und Erziehung von Menschen mit und ohne Behinderung soll endlich auch der gesetzliche Normalfall werden.
Erfahren Sie hier mehr, was der neue Gesetzentwurf beinhaltet
Erstellt am 01. April 2016, A. Kuhn